Das Unternehmen PRODUX concepts & services AG hat sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung verpflichtet. Die Einhaltung von ökologischem, sozialem und ethischem Verhalten fordern die PRODUX concepts & services AG auch von Geschäftspartnern mit den nachfolgenden verbindlichen CSR-Standards ein.
Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Die Einhaltung der internationalen Menschenrechte, wie diese in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, 10. Dezember 1948 niedergeschrieben sind, die Wahrung der Kernarbeitsnormen gemäss der Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation vom 18. Juni 1998, sowie die Einhaltung der jeweils gültigen Rechtsordnung durch den Geschäftspartner sind Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit den Unternehmen der PRODUX concepts & services AG.
CSR-Standards für Arbeitsstätten
Der Geschäftspartner ist für die Einhaltung der Menschenrechte bei seiner unternehmerischen Aktivität verantwortlich. Konkret bedeutet, dass er angemessene Sorgfaltspflichtenmassnahmen (Analyse, ob Risiken von Verstössen, bzw. bestehende Verstösse vorliegen, Vornahme von Präventionsmassnahmen bzgl. Risiken und Abhilfemassnahmen bzgl. Verstössen) ergreift, um sicherzustellen, dass er bei der Erbringung von vertragsgemässen Leistungen an PRODUX die folgenden Verbote einhält:
- Keine Beschäftigung von Arbeitern, die nicht das lokale gesetzliche Mindestalter haben. Grundsätzlich keine Beschäftigung von Arbeitern, die jünger als 15 Jahre sind.
- Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht in den sogenannten „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ beschäftigt werden, etwa in Arbeiten unter Tage, unter Wasser oder mit gefährlichen Werkzeugen. (1)
- Keine Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit. Keine physischen oder psychischen Bestrafungen der Arbeiter. Für die Frage, ob eine konkrete Situation Zwangsarbeit darstellt, sind die ILO-Kriterien für Zwangsarbeit massgeblich. (2) Keine Sklaverei (3), Schuldknechtschaft (4), Leibeigenschaft (5) und kein Menschenhandel (6).
- Der Geschäftspartner ist für die Einhaltung der gültigen gesetzlichen Vorschriften am Tätigkeitsort zur Arbeitssicherheit in seinen Arbeitsstätten verantwortlich. Durch den Aufbau und die Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemassnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden getroffen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können. Insbesondere auf Gebäudesicherheit und Brandschutz ist verstärkt zu achten.
1 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bestimmen sich nach der Empfehlung 190 der ILO, Nr. 3 und die zulässigen Ausnahmen nach der Empfehlung 190 der ILO, Nr. 4.
2 “ILO Indicators of forced labour”, 01/10/2012.
3 Art. 1 Sklavereiübereinkommen (1926).
4 Art. 1 b) Supplementary Convention on the Abolition of Slavery, the Slave Trade, and Institutions and Practices Similar to Slavery.
5 Art. 1 a) Ibidem.
6 Art. 3 a) Palermoprotokoll (2005).
- Den Arbeitnehmern in den Arbeitsstätten ist es gestattet, ohne vorherige Genehmigung Arbeitnehmerorganisationen nach eigener Wahl zu bilden oder solchen Organisationen beizutreten. Arbeitnehmervertretern ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kollegen zu gewähren und sie sind vor Diskriminierung zu schützen. Die Arbeitnehmerorganisationen und ihre Mitglieder sind nicht vom Geschäftspartner in ihrer kollektiven Aktivität zu beschränken. (9)
- Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Unzulässig sind zum Beispiel Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
- Alle Beschäftigten (10) müssen entsprechend dem gesetzlichen Mindestlohn, den geltenden Tarifverträgen, bzw. entsprechend den Vorgaben zu existenzsichernden Löhnen entlohnt werden. Liegen diverse dieser Grundlagen vor, ist hiervon der höchste Wert massgeblich. Existenzsichernde Löhne sind solche, die den Beschäftigten und deren Familien ein Leben in Würde ermöglichen, und ihnen alle durch geltendes Recht definierten Sozialleistungen gewähren. Im Zweifelsfall ist der existenzsichernde Lohn nach einem internationalen Standard, wie der Anker-Methodik, zu ermitteln (11).
- Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie keine schädlichen Bodenverunreinigungen, Wasserverschmutzungen, Luftverschmutzungen, schädliche Lärmemissionen oder übermässigen Wasserverbrauch verursachen, die die Gesundheit einer Person, ihren Zugang zu sauberem Wasser oder sanitären Einrichtungen oder die natürlichen Ressourcen erheblich und negativ beeinträchtigen, die für die Konservierung und Herstellung von Lebensmitteln benötigt werden. Zur Bestimmung der Schädlichkeit bzw. Überschreitung der zulässigen Höchstgrenzen, gelten die in den Vorschriften des Produktionslandes festgelegten Grenzwerte für zulässige Emissionen oder – sofern nicht vorhanden oder offensichtlich unzureichend (12) – internationale Standards (13).
- Beim Erwerb, der Bebauung oder der sonstigen Nutzung von Land, Wasser und Ressourcen, die den Lebensunterhalt einer Person sichern, müssen die Geschäftspartner alle anwendbaren lokalen, nationalen, internationalen und traditionellen Land-, Wasser- und Ressourcenrechte, insbesondere für die indigenen Gemeinschaften die freie, vorherige und informierte Zustimmung gemäss ILO Übereinkommen 169, respektieren und auf deren Einhaltung achten. Bei der Beauftragung oder Anforderung des Einsatzes von privatem oder öffentlichem Sicherheitspersonal, zum Schutz eines Projekts oder Standorts, müssen spezifische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu minimieren. (14)
- Die Geschäftspartner beteiligen sich nicht an Aktivitäten, die nicht ausdrücklich in diesem Kodex erwähnt werden, die jedoch offensichtlich und schwerwiegend (15) die internationalen Menschenrechte verletzen. (16)
- Geschäftspartner dürfen ihren Produkten kein Quecksilber hinzufügen oder Quecksilber in Herstellungsprozessen verwenden. (17) Geschäftspartner dürfen keine persistenten organischen Schadstoffe produzieren oder verwenden und müssen diese, soweit Altbestände vorhanden sind, umweltgerecht handhaben, sammeln und lagern. (18)
- Gefährliche Abfälle müssen ordnungsgemäss und in Übereinstimmung mit lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen gehandhabt werden. (19)
- Das Management der Arbeitsstätten arbeitet stetig an Verbesserungen der Mindeststandards (z.B. durch Angebot von Unterkünften, die sichere Aufenthaltsorte für die Angestellten sind, Zugang zu angemessenen sanitären Einrichtungen etc.) und beseitigt erkannte Missstände umgehend.
9 Vorbehalte, die das lokale Recht der Ausübung von diesen Rechten setzt, sind beachtlich, bspw. Verhältnismässigkeitsanforderungen bei Streiks oder Einschränkungen von Streikrechten für öffentliche Bedienstete.
10 Der Begriff Beschäftigte umfasst auch Selbstständige, die einem Unternehmen zuliefern und informell Beschäftigte, zum Beispiel Personen, die nach den jeweils geltenden Gesetzen in Schwarzarbeit tätig sind, die Arbeitsverboten unterliegen oder Scheinselbstständige sind.
11 Anker / Anker, Living Wages Around the World, Manual for Measurement. Nach dieser Methode ermittelte Werte sind länderspezifisch abrufbar auf www.globallivingwage.org, https://www.living-income.com und www.align-tool.com.
12 Beispielsweise sind die Vorschriften des Landes offensichtlich unzureichend, wenn die zuständigen deutschen, EU- oder UN- Institutionen ihre Unzulänglichkeit feststellen oder wenn die Schwellenwerte Genehmigungen zulassen, die um mehr als 50 % über den bestehenden internationalen Standards liegen.
13 Massgeblich sind insoweit die Standards der zuständigen UN-Organe, also der FAO und der Weltgesundheitsorganisation.
14 Dafür kommt etwa eine Orientierung an dem International Code of Conduct for Private Security Providers und den Voluntary Principles on Security and Human Rights in Betracht.
15 Ob eine Beeinträchtigung schwerwiegt, richtet sich nach Schwere, Wiedergutmachbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit, wie gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 LkSG definiert.
16 Das umfasst die Rechte aus dem UN-Sozialpakt und dem UN-Zivilpakt.
17 Die massgeblichen Regelungen und Ausnahmen aus dem Minamata Übereinkommen finden Anwendung. 18 Die massgeblichen Regelungen und Ausnahmen des Stockholmer Übereinkommens finden Anwendung.
19 Massgeblich sind hier die Regelungen des Basler Übereinkommens.
CSR-Standards für Produkte und Produktion
Alle von PRODUX selbst genutzten Produkten sowie alle Produkte, die PRODUX seinen Kunden anbietet sollen von einwandfreier Qualität und Herkunft sein. Hierzu stellt PRODUX concepts & services AG und deren Geschäftspartner gemeinsam hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit, Produktqualität und Produktsicherheit bei der Auswahl von Produkten und Vorprodukten. Hierzu zählt insbesondere:
a. Standards, die für alle Produkte und Produktionen gelten
- Die Geschäftspartner produzieren die Artikel entsprechend der individuelle vereinbarten Artikelspezifikation.
- Die zur Produktion notwendigen Materialien stammen aus Quellen, die die Anforderungen dieser CSR- Standards erfüllen.
- Produkte werden durch den Geschäftspartner selbst stichprobenartig aus der Produktion entnommen und durch interne Fachleute, beispielsweise eigene Labore, oder externe Dienstleister, wie akkreditierte und zertifizierte Institute, auf Einhaltung der vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsstandards geprüft.
- Der Geschäftspartner arbeitet stetig und auch in Eigeninitiative daran, den Einsatz und den Verbrauch von Ressourcen, einschliesslich Wasser und Energie, während der Produktion der Produkte in der gesamten Lieferkette, durch Optimierung der Produktionsprozesse zu reduzieren oder, soweit möglich, durch entsprechende Verfahren und Massnahmen zu vermeiden.
- Der Geschäftspartner achtet darauf, dass Produktverpackungen nur in dem Umfang verwendet werden, der zum Schutz des jeweiligen Produktes vor Schäden erforderlich ist. Soweit möglich wird der Geschäftspartner umweltfreundliche, bevorzugt aus Sekundärrohstoffen bestehende, und recyclingfähige Verpackungsmaterialien einsetzen.
b. Ergänzende Standards für Holz
- Holz und holzhaltige Produkte aus Wuchsgebieten ausserhalb der Europäischen Union tragen das «Forest Stewardship Council»-(FSC) oder das «Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes» (PEFC)-Siegel zum Nachweis umwelt- und sozialverträglicher Forstwirtschaft.
- Holz und holzhaltige Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union oder CH stammen nachweislich aus nachhaltig und sozialverantwortlich bewirtschafteten Wäldern. Beim Wuchsgebiet Rumänien ist der entsprechende Nachweis durch das FSC/ PEFC-Siegel zu erbringen.
- Bei der Beschaffung und Bearbeitung von Natursteinen etabliert der Geschäftspartner Prozesse, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt sicherstellen. Lieferquellen ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse werden nicht genutzt.
- Der Lieferant für Holz und holzhaltige Produkte stellt der PRODUX concepts & services AG alle nötigen Informationen und Dokumente zur Einhaltung der schweizer Holzhandelsverordunung (HHV) sowie der EU Deforestation Regulation (EUDR) uneingeschränkt zur Verfügung.
CSR-Standards in der Lieferkette
Unsere Geschäftspartner müssen die Anforderungen an ihre Lieferanten kommunizieren und geeignete Massnahmen ergreifen, um die Einhaltung der in diesem Kodex festgelegten Anforderungen in ihrer gesamten Lieferkette sicherzustellen. Zu diesem Zweck müssen Geschäftspartner angemessene Anstrengungen unternehmen, um Vereinbarungen, mit ihren eigenen Lieferanten, zu treffen, die dieser Vereinbarung ähnlich oder gleichwertig sind. Wenn seine Lieferanten eine solche Vereinbarung nicht akzeptieren, muss der Geschäftspartner die Gründe dokumentieren und sich weiter um den Abschluss einer Vereinbarung bemühen. Kommt nach angemessenem Aufwand und Zeit keine Einigung zustande, wird der Geschäftspartner ggf. die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels prüfen.
Im Falle eines Verdachtes auf Verstösse sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken informiert der Geschäftspartner PRODUX concepts & services AG zeitnah und über die identifizierten Verstösse und Risiken sowie die ergriffenen Massnahmen. Im Falle einer solchen Meldung verpflichtet sich PRODUX zu einem konstruktiven Dialog und einer kooperativen Problemlösung. Im Zusammenhang mit einer solchen Meldung kommt eine Kündigung der vertraglichen Beziehung wegen des Gegenstandes der Meldung seitens PRODUX nur in Fällen vorsätzlicher und besonders schwerwiegender Verstösse des Geschäftspartners selbst in Betracht, ausser der Geschäftspartner kooperiert nicht mit PRODUX sowie unter Berücksichtigung der Regelungen zur Behebung des Missstandes unter Ziffer 5.
Kontrolle und Sanktionen
Es wird Vertretern der PRODUX concepts & services AG sowie von beauftragten Dritten uneingeschränkt gestattet, die Einhaltung dieser CSR-Standards stichprobenhaft vor Ort durch standardisierte Audits der Arbeitsstätten zu prüfen. Diese Audits bedürfen einer angemessenen Vorankündigungsfrist. Ausnahmsweise kann die PRODUX bei substantiierten Hinweisen auf Verstösse auch unangekündigt Audits durchführen. Bei Audits stellt PRODUX concepts & services AG sicher, dass keine Vorgaben des Datenschutzes, des Kartellrechts und Vertraulichkeitsvorgaben verletzt werden.
Der Geschäftspartner soll bei seinen Geschäftspartnern (im Folgenden: Sublieferant) darauf hinwirken, dass es
Vertretern von PRODUX sowie von beauftragten Dritten uneingeschränkt gestattet wird, die Arbeitsstätten stichprobenhaft vor Ort durch standardisierte CSR-Audits zu prüfen.
Die PRODUX concepts & services AG erhält das Recht, Informationen zur Einhaltung der Standards beim Geschäftspartner und seinen Sublieferanten anonymisiert in angemessenem Umfang zum Zweck der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abzufragen. Dazu kann es in Ausnahmefällen – bei substantiierter Kenntnis möglicher Verletzungen seitens Sublieferanten – auch gehören, stichprobenartig zur Kontrolle auch den Namen des Sublieferanten abzufragen. Im Regelfall reichen allerdings anonymisierte Angaben.
Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Standards zu ökologischem, sozialem und ethischem Verhalten ergreift PRODUX concepts & services AG die nachfolgenden Massnahmen:
- Beim Bekanntwerden von Regelverstössen wird PRODUX concepts & services AG dem Geschäftspartner eine angemessene Frist setzen, um sein Verhalten mit diesen verpflichtenden Standards in Einklang zu bringen. Gleiches gilt, wenn der Geschäftspartner für die Anerkennung und Einhaltung dieser Regelungen durch seine Sublieferanten nicht hinreichend Sorge trägt. Während dieser Frist kann die Geschäftsbeziehung ausgesetzt werden, wenn ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoss vorliegt.
Kommt der Geschäftspartner in der Frist der Aufforderung von PRODUX concepts & services AG nicht nach, kann PRODUX den betroffenen Vertrag kündigen. Insofern der Verstoss zeigt, dass der Geschäftspartner insgesamt nicht willens oder in der Lage ist, die verpflichtenden Standards auch in anderen Verträgen einzuhalten, behält sich die PRODUX, auch diese zu kündigen. - Erkennt PRODUX, dass ein Geschäftspartner die vorstehende Vereinbarung selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder Regelverstösse nicht binnen angemessener Frist abstellt, so behält sich PRODUX vor, die gesamte Geschäftspartnerbeziehung umgehend zu beenden. In jedem Fall kann der Vertrag aus Gründen, die in diesem Dokument vereinbart sind, nur gekündigt werden, wenn die negativen Auswirkungen, die die Beendigung der Beziehung auf die durch die CSR-Standards geschützten Rechtsgüter hätte, geringer sind als die negativen Auswirkungen, die eine Fortsetzung der Beziehung auf sie hätte. Davon ist auszugehen, wenn der Geschäftspartner wiederholt oder schwerwiegend gegen die CSR-Standards verstösst und nicht ausreichend bei der Behebung der Missstände mitwirkt. Kündigungsrechte aus anderen Gründen bleiben unberührt.
- Diese Vereinbarung begründet keine Rechtsgrundlage für Rechte, Ansprüche, Klagegründe oder Ansprüche gegen PRODUX oder den Geschäftspartner für Dritte.


